top of page
mueller_schifferle_beratung_haende.jpg

Honorar/Kosten

Folgende Tarife bilden Grundlage für die Berechnung unseres Honorars:

NOTARIATSTARIF

Tarife gemäss dem Dekret über den Notariatstarif des Kantons Aargau sowie einen Stundenansatz von CHF 300.00 zuzüglich Mehrwertsteuern und Auslagen.

Weitere Informationen hierzu >

ANWALTSTARIF

Der Stundenansatz ist je nach Fall und Schwierigkeitsgrad zwischen CHF 300.00 und CHF 350.00 zuzüglich Mehrwertsteuern und Auslagen.

GEBÜHREN

Die Gebühren der Grundbuchämter, Handelsregisterämter, Gerichte und weiteren Behörden ergeben sich meist aus kantonalen Gesetzen und Verordnungen. Im Kanton Aargau sind insbesondere massgeblich:

Gesetz über die Grundbuchabgaben >

Dekret über die Grundbuchabgaben >

Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister > 

Dekret über die Verfahrenskosten >

mueller_schifferle_beratung_haende-2.jpg

Sie benötigen Rechtsberatung oder juristische Unterstützung?

Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Seite. Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Weg. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

bottom of page